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AVLE Rezertifizierung

Ausbildung zur Fachkraft für Löttechnik – Module 1 bis 3

AVLE Rezertifizierung Ausbildung Fachkraft Löttechnik (Module 1 bis 3)

Die Gültigkeit der AVLE-Qualifizierungsnachweise beträgt in den Modulen 1–3 drei Jahre ab dem Prüfungsdatum. Durch die "AVLE Rezertifizierung: Ausbildung zur Fachkraft für Löttechnik - Module 1 bis 3" kann die Gültigkeit um weitere drei Jahre verlängert werden.

Vorbereitung (Option)

  • Aktuelle Unterlagen
  • Wiederholung wichtiger Punkte
  • Aktualisierung des Know-hows
  • Sicherheit für die Prüfung
  • Einarbeitung vor Prüfung möglich

Prüfung

  • Challenge-Test möglich (ohne Vorbereitungstag und Unterlagen)
  • Modular, je nach vorhandenen Modulen: Basiswissen + jeweilige Fachbereiche
  • Modular, ja nach vorhanden Modulen: Lötaufgaben aus den Fachbereichen

Ihr Nutzen

  • Qualifizierungsnachweise bleiben immer aktuell
  • Sicherheit bei Audits und Nachweispflicht
  • Vorbeugung gegen sich langsam einschleichende Fehler
  • +/- 90 Tage Zeitfenster um Ablaufdatum
  • Dauerhaft hohe Qualität der Handlötergebnisse
  • Wissen und Fähigkeiten bleiben aktuell
  • Zeit- und Kostenersparnis durch kombinierte Maßnahmen Module 1-3
  • Eine Maßnahme rezertifiziert bis zu 3 Module, nur 1-2 Tage Dauer und Möglichkeit eines Challenge-Tests

Voraussetzungen

  • Mindestens ein absolviertes Modul aus den Modulen 1-3
  • Das zuletzt absolvierte AVLE-Modul aus den Modulen 1-3 darf zum Prüfungstag der Rezertifizierung sein Ablaufdatum nicht mehr als 90 Tage überschritten haben
 

Alle Informationen zum Ersa Qualfizierungsprogramm
finden Sie im Ersa Schulungsprogramm (PDF)

Rezertifizierung Module 1-3

... gemäß Richtlinie AVLE1510

  • Die Module 1–3 werden gemeinschaftlich betrachtet: Das zuletzt abgeschlossene Modul verlängert die zuvor abgeschlossenen Module, soweit noch nicht abgelaufen, auf dessen Ablaufdatum. Dies gilt nur bei Erstabschluss eines der Module 1–3. Sind bereits alle Module abgeschlossen, kann nur durch Rezertifizierung verlängert werden.
  • Das Modul 4 wird separat betrachtet.
  • Die Rezertifizierung muss spätestens 90 Tage nach Ablauf der Gültigkeit abgeschlossen sein. Ansonsten erlöschen die Qualifizierungsnachweise und müssen neu abgeschlossen werden.
  • Wird innerhalb von +/- 90 Tagen zum Ablaufdatum rezertifiziert, dann verlängert sich mit dem Abschluss das ursprüngliche Ablaufdatum um weitere drei Jahre.
  • Wird mehr als 90 Tage vor Ablauf rezertifiziert, dann ist das neue Ablaufdatum das Prüfungsdatum der Rezertifizierung + 3 Jahre.

Anmeldung

Ausbildung zur Fachkraft für Löttechnik
AVLE Rezertifizierung Module 1–3

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