Kurtz Ersa bietet seinen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern (einschließlich deren Mitarbeitenden), sowie außenstehenden Dritten die Option, mögliche Verstöße gegen die Compliance-Anforderungen und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden. So tragen unser Beschwerdemanagement und das Hinweisgebersystem dazu bei, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten künftig zu verhindern.
Über die elektronische Plattform können Hinweise zu potenziellen Verstößen gegen Rechtsvorschriften und interne Regeln gemeldet werden. Dies gilt z.B. bei Verdacht auf:
- Missachtung von Menschenrechten und Sozialstandards (z.B. Kinder- oder Zwangsarbeit, Diskriminierung)
- Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße (z.B. im Zusammenhang mit Konfliktmineralien)
- Korruption (Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung)
- Betrug
- Untreue, Unterschlagung, Diebstahl
- Geldwäsche
- Datenschutzverletzung oder Verletzungen der Informationssicherheit
- Wettbewerbsrechtsverletzungen
Wir nutzen dafür die Softwarelösung der Firma Osapiens, die zwei Wege zur Einreichung von Beschwerden und Hinweisen ermöglicht:
Unabhängig von der gewählten Meldung wird diese von uns immer vertraulich behandelt. Hinweisgeber sind grundsätzlich vom Gesetz geschützt, sofern keine bewusst falsche Meldung erfolgt ist.
Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct) gilt nicht nur für Kurtz Ersa als global tätigen Konzern, sondern auch für unsere Lieferanten. Wir verpflichten uns daher selbst, alle geltenden Gesetze und Vorschriften sowie internationale und branchenübliche Standards einzuhalten, und erwarten dies auch von unseren Lieferanten.
Unsere Geschäftspartner sind zudem dazu verpflichtet, diese Verpflichtung in deren vorgelagerten Liefer- und Produktionskette an ihre Vertragspartner weiterzugeben.